Maskenpflicht entfällt ab dem 04. April

Regelmäßige Selbsttests nur noch bis zu den Osterferien

Durch das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 20.03.2022 entfällt (nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist) die Maskenpflicht an den Schulen ab dem 4. April. Demnach müssen ab der letzten Woche vor den Osterferien keine Masken mehr im Schulgebäude und am Platz getragen werden. „Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen“, heißt es in der entsprechenden Schulmail des Ministeriums.

Die verpflichtenden Selbsttests (3x pro Woche) für nicht vollständig Immunisierte finden noch bis einschließlich 08. April 2022 statt. Ebenso können sich bis dahin weiterhin Schülerinnen und Schüler freiwillig testen. Nach den Osterferien fallen die anlasslosen Selbsttests in den Schulen vollständig weg.

Die Quarantäne-Regelungen bei einer Covid19-Infektion für Infizierte und unmittelbare Kontaktpersonen bleiben von den Neuregelungen unberührt. Außerdem bleiben weiterhin rücksichtsvolles Verhalten, regelmäßiges Händewaschen und Fernbleiben von der Schule bei jeglichen Krankheitssymptomen wichtige Präventivmaßnahmen, um sich und andere vor Infektionen jeglicher Art zu schützen.