Häufig gestellte Fragen
Dieses Dokument stellt einige Fragen zusammen, die von Eltern an uns herangetragen wurden und die wir hier versuchen, zu beantworten. Die nachfolgende Liste wird bei Bedarf ergänzt.
Bitte beachten Sie, dass die iPads nur für die schulische Nutzung vorgesehen und daher in ihrer Funktionalität eingeschränkt sind. Natürlich können die iPads für schulische Zwecke auch Zuhause genutzt werden.
ACHTUNG: Achten Sie bitte darauf, dass kein Backup über iTunes (z.B. per USB vom PC) auf die Geräte aufgespielt werden. Die Art der Wiederherstellung ist für gemanagte Geräte NICHT gedacht.
Allgemein
Hier finden Sie allgemeine Fragen und Antworten zum Gerät oder zur Nutzung
Die Geräte werden im Rahmen eines Leihvertrages den Schülern kostenlos überlassen. Die Geräte sind und bleiben Eigentum der Stadt Kaarst.
Folgende Gründe sprechen für die Auswahl von iPads:
- a. großer Funktionsumfang und große Kompatibilität
- b. hoher Sicherheitsstandard
- c. langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates und Updates
- d. hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern
- e. stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem - auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten
- f. lange Akkulaufzeit
- g. großes Angebot vieler schulischer Apps
- h. einfache und zuverlässige Steuerung der iPads für Updates, aber auch in Unterrichtssituationen oder in Klassenarbeiten
Nein. Das AEG ist darauf bedacht, auch in Zukunft den Schülerinnen und Schülern möglichst gut die Vielfalt der digitalen Welt aufzuzeigen.
Hierzu gehört unserer Meinung nach auch der Umgang mit Open-Source Software und Betriebssystemen wie Linux etc., die auf
Geräten laufen, die nicht unbedingt aus dem Applekosmos stammen.
Daher werden wir auch weiterhin Geräte von anderen Herstellern in den Unterricht integrieren und deren Vor- und Nachteile aufzeigen.
Nein. Für die Nutzung nicht, dennoch empfehlen wir die Anschaffung eines geeigneten Stiftes und einer Schutzhülle (optional mit Tastatur)
Die iPads erlauben den besonders komfortablen Einsatz spezieller digitaler Stifte. Der original Apple Pencil ist mit ca. 100€ die teuerste Lösung.
Weitgehend die gleichen besonderen Eigenschaften hat der (etwas) günstigere Stift von Logitech. Dieser unterstützt jedoch nicht die Registrierung der Andruckstärke. Manche Zeichenapps setzen dieses in unterschiedliche Strichstärken um. Die beiden 'elektronischen' Stifte unterscheiden sich zudem durch deutlich unterschiedliche Formgebungen.
Außerdem sind folgende Hüllen (teilweise mit Tastatur) zu empfehlen:
- Apple - Smart Cover für iPad (8. Generation)
- ARTICONA iPad 10.2 education rugged case
- Otterbox Schutzhülle Defender Series
- OtterBox Symmetry Series Case für iPad (8. Generation)
- STM Dux Shell Duo Case für iPad (8. Generation)
- Tech21 Evo Play2 Case für iPad (8. Generation)
- Logitech Slim Folio Case mit integrierter Tastatur für das iPad, 8. Gen
Nein. Der Schaden muss in voller Höhe von den Eltern des Schülers übernommen werden. Bei irreparablen Schäden wird eine Pauschale in Höhe von 250€ zzgl. MwSt, von der Stadt Kaarst erhoben.
Da die Geräte zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät, sobald es im WLAN ist, geortet, gesperrt und/oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch wertlos
Vor der Abgabe müssen die Schritte, die in dem folgenden Dokument beschrieben sind, erledigt werden: "Rückgabe iPad"
Schule
Fragen und Antworten über den Einsatz des Gerätes in der Schule
Nein. Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter „Standard-Apps“ und/oder das temporäre Sperren von Apps in bestimmten Unterrichtsphasen oder Klassenarbeiten/Klausuren.
Die iPads werden in der Schule über das Programm Jamf und Classroom nach den Anforderungen des jeweiligen Unterrichts eingeschränkt. Die Lehrkräfte wählen dabei die notwendigen Apps und Einschränkungen selbst aus und können letztere auch wieder selbst zurücksetzen.
Unterricht
Haben Sie Fragen zur Nutzung im unterrichtlichen Einsatz? Hier finden Sie die Antwort
Sofern die Bücher als Digitalversion inhaltsgleich vorliegen, steht der Verwendung seitens der Schule nichts im Wege.
Ja, wird er. Hierüber erfolgt z.B. weiterhin die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Außerdem werden auch hier weiterhin die Hausaufgaben eingetragen. Natürlich sind wir aber auch offen für praktikable neue Lösungen z.B. auf der Basis eines elektronischen Terminkalenders. Dies wird sich in der Praxis jedoch zeigen.
Private Nutzung
Die Geräte dürfen zu keinem anderen Zweck, als dem im Leihvertrag vereinbarten verwendet werden. Dies gilt auch für private Zwecke.
Die Nutzung einer privaten Apple-ID ist nicht gestattet. Es können nur die in der Jamf-Umgebung zur Verfügung stehenden Apps installiert werden.
Nein, die Nutzung eines E-Mail-Kontos steht nur über den Browser zur Verfügung.
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
Ja, ab 16.00 Uhr können Sie mit Hilfe von Jamf Parent Einschränkungen vornehmen und wieder zurücknehmen, falls eine Lehrkraft dies vergisst. Die Schule übernimmt aber keinen Support für die Nutzung von Jamf Parent.
Technische Fragen
Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Die gesamte MDM-Leistung wird vom Schulträger organisiert und bezahlt. Schon vor Auslieferung der Geräte an die SchülerInnen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.
Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates und Software möglich ist und für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen sie in den „supervised mode“ gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind. Über Profile werden die Geräte so eingestellt, wie es am sinnvollsten ist.
Nein.
Befindet sich Ihr Kind in Bluetooth-Reichweite zu einem Lehrergerät (entspricht in der Regel dem Aufenthalt in einem Raum), so ist es möglich, den aktuellen Bildschirm des Schülergerätes einzusehen und ggf. für alle zu projizieren. Eine Einsichtnahme in Bilder, etc. ist deshalb nicht möglich, sofern nicht aktuell ein Bild auf dem Bildschirm angezeigt wird. Zudem wird auf dem betroffenen Gerät ein blaues Symbol angezeigt, welches die betroffenen Schülerinnen und Schüler von der Einsichtnahme informiert. Sobald dieses Symbol nicht mehr angezeigt wird, wird der Bildschirminhalt auch nicht mehr auf der Lehrergerät angezeigt und erst recht nicht gespeichert.
Nein. Der Administrator hat nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Die jeweiligen Inhalte des Gerätes und der Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E-Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.
Wenden Sie sich bei Problemen mit dem iPad zu erst an die Klassenleitung. Bei weitergehenden Fragen kann auch das IT-Team angesprochen werden. Der Kontakt zum Team kann über das Schulnetz aufgenommen werden.
Bei von der Schule nicht lösbaren Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Stadt Kaarst auf.
Datenschutz
Sämtliche Schülerdaten, die von der Schule an Apple gesendet werden, sind sowohl bei der Speicherung als auch bei der Übertragung verschlüsselt. Auf dem iPad gespeicherte Dokumente, z. B. Notizen, Dokumente oder Kreativprojekte, werden durch Verschlüsselung geschützt.
Sonstiges
Wenden Sie sich bei Problemen mit dem iPad an die Klassenleitung. Bei weitergehenden Fragen kann auch das IT-Team herangezogen werden. Der Kontakt zum Team erfolgt über das Schulnetz.
Bei von der Schule nicht lösbaren Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Stadt Kaarst auf.