Erprobungsstufe

Das AEG führt im neunjährigen Bildungsgang nach den Vorgaben des Landes NRW zum Abitur. In der Erprobungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) legen wir Wert auf einen harmonischen Übergang von der Grundschule zum Gymnasium und geben den Schülerinnen und Schülern Zeit, sich auf die neuen Anforderungen und Arbeitsformen einzustellen. Um noch besser an die Arbeit der Grundschulen anknüpfen zu können, pflegen wir den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen, z. B. durch Einladung zum Erfahrungsaustausch im Rahmen der ersten und letzten Erprobungsstufenkonferenz.

Am Ende der Erprobungsstufe fällt dann mit Blick auf den Einzelnen und seine Stärken und Schwächen die Entscheidung über den Verbleib am Gymnasium.
Die Klassen 5 und 6 bilden an den weiterführenden Schulen die Erprobungsstufe. Sie dient, wie es im Schulgesetz von 2005 heißt, der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern eine Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Der Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Klasse 5 in die Klasse 6 erfolgt unabhängig vom jeweiligen Leistungsstand. Eine freiwillige Wiederholung der Klasse 5 ist möglich. Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann.
Mit der Versetzung in die 7. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler endgültig ins Gymnasium aufgenommen. Erreicht ein Kind nicht in die Klasse 7 des Gymnasiums, so muss es die Schulform wechseln, wenn die Höchstverweildauer überschritten ist oder wenn die Versetzungskonferenz zu dem Ergebnis kommt, dass mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Wiederholung nicht zum Erfolg führen wird. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klasse 6 auf die Gesamt- oder Realschule wechseln, nehmen dort in der Regel am Unterricht der 7. Klasse teil. Bei einer Nichtversetzung in Klasse 7 gibt es keine Möglichkeit zur Nachprüfung.

Sollten während der Erprobungsstufe Lernerfolge ausbleiben oder Probleme im Sozial- und Arbeitsverhalten eines Kindes auftreten, wird die Schule sich frühzeitig mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen. Gemeinsam mit den Eltern werden die möglichen Ursachen bestimmt. Anschließend werden die Fördermöglichkeiten erörtert, ggf. die Wiederholung einer Klasse oder auch der Übergang in eine andere Schulform empfohlen.
Vor einem eventuellen Schulformwechsel finden Vorgespräche mit den Leiterinnen und Leitern der aufnehmenden Schulen statt, um durch gegenseitige Information für die betreffenden Kinder möglichst gute Voraussetzungen für deren individuelle Entwicklung zu schaffen.