Transparenz und Prävention

Neben allgemeinen Grundsätzen zur Leistungsmessung auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW haben sich alle Fachkonferenzen auf Grundsätze der Leistungsbewertung verständigt.

Wichtig ist uns neben der Transparenz besonders der Gedanke der Prävention: Rückmeldungen zur sonstigen Mitarbeit etwa in der Mitte des Halbjahres in allen Fächern und allen Stufen sowie individuelle Hinweise unter schriftlichen Arbeiten und ein gezieltes Beratungsangebot geben Schülern und Eltern frühzeitig Informationen zum Leistungsstand und Hinweise zur Verbesserung.

Die fächerübergreifenden Grundsätze zur Leistungsbewertung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Das fachbezogene Leistungskonzept entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Seiten des Faches im Menü Lernen - Fächer (derzeit noch im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld).

Grundsätze der Leistungsbewertung

Das Leistungskonzept am Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst (AEG) zielt gleichermaßen auf die Entwicklung fachlicher und sozialer Kompetenzen. Es will allen am Lernprozess Beteiligten die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung darstellen und damit die jeweilige Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar machen. Die fachspezifischen Anforderungen werden auf der Basis der fachbezogenen Kompetenzen und Kriterien den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des gemeinsamen Unterrichts dargestellt und erläutert.

Zur Leistungsbewertung gehören gemäß den rechtlichen Vorgaben schriftliche Arbeiten und der Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ im Unterricht. Diese Beurteilungsbereiche fließen gemeinsam in die Notengebung am Ende des Halb- und Schuljahres ein.

Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen wurden allgemeine Vereinbarungen zur Leistungsbewertung erstellt, die in Bezug auf die jeweiligen Anforderungen und Kompetenzen der einzelnen Fächer ihre Konkretisierung erhalten.

Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach Beobachtung der individuellen Leistungen über einen längeren Zeitraum. Die Schülerinnen und Schüler werden gemäß ihrer individuellen Lernfortschritte danach beurteilt, ob die jeweils erbrachte Leistung  einem für alle gültigen Maßstab (Standard) entspricht. Sollte sich abzeichnen, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin die vorgegebenen Standards nicht erreichen kann, so werden Fördermaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören individuelle Hinweise im Unterricht oder bei schriftlichen Arbeiten, die Mitteilung über den Leistungsstand der Sonstigen Mitarbeit etwa in der Mitte des Schulhalbjahres sowie Mitteilungen an die Eltern, um gemeinsam Absprachen zur Förderung des Kindes zu treffen.

Neben der Information über den erreichten Lernstand fühlt sich das Kollegium des AEG der Prävention besonders verpflichtet.

Dem Leistungskonzept und den nachfolgenden Grundsätzen liegen die rechtlichen Vorgaben für die Sekundarstufe I und II zugrunde. Diese sind hier zusammengestellt.

Bewertung von schriftlichen Arbeiten

Die Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten in der Sekundarstufe I und II richten sich nach der jeweils gültigen APO-SI und APO-GOSt in Verbindung mit den Beschlüssen der Fachkonferenzen auf Basis des bestehenden rechtlichen Rahmens. Hierzu verweisen wir auf das Leistungskonzept der jeweiligen Fachschaften.

In den Klassen 5 bis 7 werden am Albert-Einstein-Gymnasium pro Schuljahr in den schriftlichen Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sechs Arbeiten geschrieben, in Klasse 8 und 9 jeweils fünf Arbeiten, im Wahlpflichbereich II in Klasse 8 und 9 jeweils vier Arbeiten. Die Dauer beträgt in den unteren Klassen in der Regel eine Unterrichtsstunde und steigert sich bis zu max. zwei Unterrichtsstunden in Klasse 9.

In der Einführungsphase der Oberstufe werden in Deutsch, Mathematik und in den Sprachen zwei schriftliche Arbeiten, Klausuren, pro Halbjahr geschrieben, in den anderen Fächern eine Klausur, sofern dieses Fach schriftlich belegt worden ist. Die Arbeiten dauern in der Regel zwei Unterrichtsstunden.

Im ersten Jahr der Qualifikationsphase werden in allen schriftlich belegten Fächern zwei Klausuren geschrieben, deren Dauer zwischen 90 und 135 Minuten beträgt. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase dauern die Arbeiten drei bis vier Unterrichtsstunden, im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase werden die Arbeiten formal unter Abiturbedingungen (im Leistungskurs 4 Stunden und 15 Minuten und ggf. 30 Minuten Auswahlzeit, im Grundkurs 3 Stunden und ggf. 30 Minuten Auswahlzeit) geschrieben.

Die Transparenz der Bewertung wird durch Formulierung eines Erwartungshorizontes gewährleistet. Die Organisation der Mitteilung des Erwartungshorizontes (schriftlich oder mündlich) wird in die individuelle Entscheidung des Kollegen gestellt. Dabei werden den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf auch am Ende der jeweiligen schriftlichen Arbeit Rückmeldungen und individuelle Hinweise zur erbrachten Leistung gegeben.

Bewertung der Sonstigen Mitarbeit

Der Bereich der Sonstigen Mitarbeit gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • Mitarbeit im Unterricht,
  • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
  • kürzere schriftliche Überprüfungen
  • Referate/Präsentationen
  • Protokolle
  • Mitschriften

Der Schülerin/dem Schüler wird, wie oben bereits erwähnt, etwa zur Mitte des Halbjahres der Leistungsstand im Bereich der Sonstigen Mitarbeit mitgeteilt, um sie/ihn zu informieren und auf mögliche Leistungsabfälle oder -defizite aufmerksam zu machen und ggf. gemeinsame Wege zur Leistungsverbesserung zu entwickeln.

Über die fachbezogenen Kompetenzen und Anforderungen hinaus bilden für die oben genannten Teilbereiche folgende Kriterien die Grundlage für die Bewertung:

Mitarbeit im Unterricht

  • Kontinuität der Beiträge
  • Bezug zum Unterrichtszusammenhang
  • Qualität der Beiträge
  • Konzentration und Aufmerksamkeit

In Einzel- und Gruppenarbeitsphasen:

  • Aufgaben-/Textverständnis
  • Selbstständigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Arbeitsintensität

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts

  • Sorgfalt der Hausaufgaben
  • Notieren offener Fragen
  • Vorbereitung zusätzlichen Materials

Schriftliche Überprüfungen

  • Bewertung nach abgestimmten Bewertungsschemata

Referate/Präsentationen

  • Beachtung der im Unterricht vereinbarten Kriterien
  • sachliche Richtigkeit
  • Darstellungsleistung
  • formale Darstellung

Protokolle

  • Beachtung der im Unterricht vereinbarten Kriterien
  • sachliche Richtigkeit
  • Vollständigkeit der Prozesse / Ergebnisse
  • formale Gestaltung

Mitschriften

  • Einhaltung im Unterricht getroffener Vereinbarungen
  • Vollständigkeit
  • sachliche Richtigkeit und Korrektur
  • äußere Form

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