Schulpflegschaftsvorstand - Elternvertretung für alle Eltern der Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums Kaarst

v. links: Sarah Kleine-Döpke, Heiko Fleige, Jessica Salomon-Nilkes, Annette Walter

Liebe Eltern,

wir vertreten Ihre und Eure Interessen als Schulpflegschaft am AEG im Schuljahr 2022/2023.

Über die E-Mail Adresse schulpflegschaft{at}aeg-kaarst.org können/könnt Sie/Ihr direkt in Kontakt mit uns treten.

Themen, die die individuelle Schulklasse, den Klassenlehrer oder andere Lehrer der Klassengemeinschaft betreffen, sind am besten bei der speziellen Klassenpflegschaft aufgehoben und können dort direkt adressiert werden.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung des AEG gehören unter anderen:

  • Sprachrohr der Eltern zu sein, die Interessen der Elternschaft zu wahren, zeitnah verfügbar zu sein
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzugeben und zu besprechen
  • Entwicklungen, die für die Elternschaft von Bedeutung sind, frühzeitig zu erkennen und die Elternschaft zu informieren
  • An den Beratungen, z.B. der Schulkonferenz, teilzunehmen
  • Aktive Beteiligung im Leben an der Schule und seinen Gremien
  • Regelmäßiger und zeitnaher Austausch mit der Schulleitung.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Informationen der Schulleitung werden so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die rechtlichen Grundlagen des nordrhein-westfälischen Schulwesens sind im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) verankert, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 www.schulministerium.nrw.de und www.bildungsportal.nrw.de

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