Geändertes Testverfahren ab dem 28.02.2022

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben. Diese erweiterte Testpflicht wurde nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist dies nicht länger nötig.

Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. An allen weiterführenden Schulen wird das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Am AEG finden die Selbsttests in der nächsten Woche am Dienstag, Mittwoch und Freitag statt. Nach dem verlängerten Wochenende empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom aktuellen Immunstatus die Teilnahme an den Selbsttests.

Weitere Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.

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