Corona-Regelungen zum Schuljahresbeginn
Bereits Ende Juli hat das Ministerium das Handlungskonzept im Umgang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Danach kann sich jede(r) Schüler(in) am ersten Schultag zu Unterrichtsbeginn freiwillig selbst testen. Die weiteren Regelungen haben wir kurz und knapp zusammengefasst:
- Masken zu tragen wird empfohlen, Masken werden bei Bedarf weiterhin im Sekretariat ausgegeben (wie bisher).
- Lüften, Händewaschen und Abstandhalten (z. B. keine Umarmungen) bleiben wichtige Maßnahmen zur Eindämmung.
- Jede(r) Schüler(in) erhält fünf Gratis-Tests für einen Monat zur Testung zu Hause bei Symptomen.
- Bei aufkommenden Symptomen in der Schule findet auf Veranlassung der Lehrkraft eine anlassbezogene Testung statt, außer bei Vorlage einer Bescheinigung eines Sorgeberechtigten über einen tagesaktuellen negativen Selbsttest.
- Bei vermehrten Symptomen ist eine anlassbezogene Testung trotz tagesaktueller Bescheinigung möglich.
- Bei Infektion im Prüfungsfall muss nach 5 Tagen ein erneut positives Testergebnis oder ein Attest vorgelegt werden, um die Prüfung nachholen zu können.
- Eine Nachverfolgung findet derzeit nicht statt, die Quarantäneregelung betrifft ausschließlich Infizierte.
Für Tischordnungen in Klassen- und Kursräumen gibt es keine Einschränkungen, für Exkursionen und Klassenfahrten gelten die an der Schule und am Zielort festgelegten Corona-Maßnahmen.
Wir sind zuversichtlich, dass der Schulbetrieb in den kommenden Wochen regelmäßig und unaufgeregt stattfindet.