Corona-Regelungen zum Schuljahresbeginn


Bereits Ende Juli hat das Ministerium das Handlungskonzept im Umgang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht. Danach kann sich jede(r) Schüler(in) am ersten Schultag zu Unterrichtsbeginn freiwillig selbst testen. Die weiteren Regelungen haben wir kurz und knapp zusammengefasst:

  • Masken zu tragen wird empfohlen, Masken werden bei Bedarf weiterhin im Sekretariat ausgegeben (wie bisher).
  • Lüften, Händewaschen und Abstandhalten (z. B. keine Umarmungen) bleiben wichtige Maßnahmen zur Eindämmung.
  • Jede(r) Schüler(in) erhält fünf Gratis-Tests für einen Monat zur Testung zu Hause bei Symptomen.
  • Bei aufkommenden Symptomen in der Schule findet auf Veranlassung der Lehrkraft eine anlassbezogene Testung statt, außer bei Vorlage einer Bescheinigung eines Sorgeberechtigten über einen tagesaktuellen negativen Selbsttest.
  • Bei vermehrten Symptomen ist eine anlassbezogene Testung trotz tagesaktueller Bescheinigung möglich.
  • Bei Infektion im Prüfungsfall muss nach 5 Tagen ein erneut positives Testergebnis oder ein Attest vorgelegt werden, um die Prüfung nachholen zu können.
  • Eine Nachverfolgung findet derzeit nicht statt, die Quarantäneregelung betrifft ausschließlich Infizierte.

Für Tischordnungen in Klassen- und Kursräumen gibt es keine Einschränkungen, für Exkursionen und Klassenfahrten gelten die an der Schule und am Zielort festgelegten Corona-Maßnahmen.

Wir sind zuversichtlich, dass der Schulbetrieb in den kommenden Wochen regelmäßig und unaufgeregt stattfindet.

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